Welche Rechtsgültigkeit hat die elektronische Signatur?
Eine elektronische Signatur oder e-Signatur hat die gleiche Rechtsgültigkeit wie eine handschriftliche Unterschrift. Es handelt sich um einen gleichgültigen Nachweis wie eine handschriftliche Unterschrift. Um ihre Rechtsgültigkeit zu sichern, muss die Identifikation des Unterzeichners sowie die Unversehrtheit des unterzeichneten Dokuments von einer eIDAS-Zertifizierungsstelle validiert werden. In der Tat ist die elektronische Signatur dank der eIDAS-Verordnung der EU in ganz Europa seit Juli 2016 anerkannt und genormt.
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Welche Dokumente kann ich elektronisch signieren lassen?
Die Unterzeichner müssen unbedingt in Ihrer Kelio-Datenbank erfasst sein. Dokumente dürfen bzw. können nicht von einem externen Unterzeichner (Kunden oder Lieferanten) unterzeichnet werden. Verschiedene Arten von Dokumenten können unterzeichnet werden: •In Kelio bereitstehende Dokumente: Periodenende-Ausdrucke, Arbeitsverträge, Arbeitsbescheinigungen etc. •Externe Dokumente: interne Regelungen, Stellenbeschreibungen, IT-Satzungen, Spesenabrechnungen etc. |
Keine Signatur kann für ein Handels- oder Buchhaltungsdokument erfolgen! |